Persönlicher Expositionsnachweis - PExpona (Gemäß §14 GefStoffV)

 

Produktinformationen:

 

Die wichtigste Broschüre für jede Einsatzkraft!

Der Persönliche Expositionsnachweis PExpona unterstützt eine strukturierte Dokumentation von Expositionen (Kontaminationen und Inkorporationen) gemäß §14 GefStoffV. Zudem kann der PExpona als Beweismittel zur Anerkennung von Berufskrankheiten gemäß §9 SGB VII infolge einsatzbezogener Expositionen dienen.

 

Diese Broschüre bietet weiterhin einen Überblick über die Teilnahme an Aus- und Fortbildungen gemäß DGUV Vorschrift 49 §8, sowie eine Übersicht medizinischer Voruntersuchungen einschließlich deren Gültigkeitsdauern und Vorlagen für ärztliche Diagnosen.

 

Gesetzlicher Hintergrund:

Die Anerkennung und Entschädigung von Berufskrankheiten erfolgt durch die Gesetzliche Unfallversicherung, das heißt u. a. durch die Berufsgenossenschaften, Unfallkassen und Feuerwehr-Unfallkassen. Hierzu dient die Liste der Berufskrankheiten, die gemäß §9 SGB VII festgelegt ist. Diese umfasst Krankheiten, die nach der medizinischen Wissenschaft durch besondere Einwirkungen verursacht und die Einsatzkräfte im Rahmen ihrer versicherten Tätigkeit in einem erheblich höheren Grad als die restliche Bevölkerung ausgesetzt werden. Viele Krankheiten entstehen auch durch die Einflüsse aus dem Privatleben, sodass eine Ermittlung der tatsächlichen einsatzbedingten Ursache schwer nachvollziehbar ist. Hierbei kann jedoch der individuelle Einzelfall durch die Gesetzliche Unfallversicherung gemäß §9 SGB VII begutachtet werden. Demnach ist die Erkrankung infolge der einsatzbezogenen Exposition als wesentliche Ursache zu beweisen, sodass ein kausaler Zusammenhang hinreichend wahrscheinlich ist. Der PExpona dokumentiert die tatsächlichen Expositionen und kann die Prüfung im Krankheitsfall vereinfachen.

 

Weiterhin ist der Dienstherr o. Ä. gemäß §14 GefStoffV zur Führung eines Expositionsverzeichnisses verpflichtet, wenn bei der Tätigkeitsausübung krebserzeugende oder keimzellmutagene Gefahrstoffe der Kategorien 1A oder 1B exponiert werden. Die Archivierung ist für mindestens 40 Jahre vorgeschrieben und der Einsatzkraft nach dessen Ausscheiden auszuhändigen.

 

Die Broschüre umfasst Übersichten zu den folgenden Punkten:
  • Persönliche Daten
  • Meine Dienststellen
  • Expositionsnachweis
  • Einsatzanmerkungen
  • Unterweisungen gemäß DGUV Vorschrift 49 §8
  • Medizinische Vorsorgeuntersuchungen
  • Ärztliche Diagnosen

Seitenanzahl: 24

 

Format: DIN A5

Bindung: Heftklammerbindung

Veredelung: gelocht

 

 

Wichtig: Es handelt sich hierbei um keinerlei Rechtsberatung. Die Angaben sind daher ohne Gewähr.

 

Hinweise: Gern können Sie über das Kontaktformular ein individuelles Angebot anfordern. Die Stückzahl kann im Warenkorb angepasst werden.

 

Persönlicher Expositionsnachweis - PExpona (Gemäß §14 GefStoffV)

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